Allgemeine Geschäftsbedingungen Werbung

der MIKAS ISP Werbe GmbH, FN 414694 w, Stettnerstraße 20, 5301 Eugendorf, info@mikas.at, +43 664 44 60 768.

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1   Die MIKAS ISP Werbe GmbH (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.

1.2   Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

1.3   Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.

1.4   Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

1.5   Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6   Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

2. Social-Media-Kanäle

Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social-Media-Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

3. Konzept- und Ideenschutz

Hat der potenzielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

3.1   Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

3.2   Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

3.3   Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

3.4   Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

3.5   Der potenzielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

3.6   Sofern der potenzielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

3.7   Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potenziellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.

3.8   Der potenzielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung, welche sich nach dem Einzelfall berechnet, zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.

4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1   Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.

4.2   Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.

4.3   Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

4.4   Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Muster, Texte, Logos, Modelle etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichen-, Verwaltungs-, Wettbewerbs-, Straf-, Musterschutz-, Persönlichkeits-, und Datenschutzrechtlicher rechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen, oder durch einen Rechtsexperten prüfen zu lassen  (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

5.1   Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

5.2   Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

5.3   In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

6. Termine

6.1   Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.

6.2   Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.3   Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7. Vorzeitige Auflösung

7.1   Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  1. a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
  2. b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
  3. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;

7.2   Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

8. Honorar

8.1   Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 2.000.-, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

8.2   Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

8.3   Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

8.4   Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

8.5   Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet ist, hat der Kunde der Agentur darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

9.1   Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.

9.2   Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 5,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

9.3   Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

9.4   Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

9.5   Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

9.6   Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

10. Eigentumsrecht und Urheberrecht

10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

10.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogen. „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil.  Die Agentur ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf.

10.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

10.4 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.

10.5 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.

10.6 Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

11. Kennzeichnung

11.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

11.2 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

12. Gewährleistung

12.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt eine allfällige Abweichung der Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

12.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

12.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

12.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.

13. Haftung und Produkthaftung

13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

13.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

13.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

14. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

15.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

15.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Diese AGB werden bei Auftragserteilung vom Auftraggeber akzeptiert.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Webhosting Domain

der MIKAS ISP Werbe GmbH, FN 414694 w, Stettnerstraße 20, 5301 Eugendorf, info@mikas.at, +43 664 44 60 768.

1. Vertragsschluss

MIKAS ISP erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbe­dingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen o.ä. erkennt MIKAS ISP nicht an. Gegenbestimmungen des Kunden mit Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Sondervereinbarungen sind nur dann gültig, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.

2. Leistungsumfang und Entgelte

2.1 Die Vertragsdauer und Kündigungsfristen sind folgendermaßen geregelt:

MIKAS ISP Hosting Pakete: Diese Pakete können zum Ende der Laufzeit mindestens aber 6 Wochen vor Ablauf gekündigt werden, ansonsten verlängert sich die Laufzeit des Webpaketes automatisch. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen (Fax ist ausreichend).

Sondervereinbarungen sind nur dann gültig, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.

2.2 Die Berechnung beginnt mit dem Monat der Bereitstellung der entsprechenden Leistung.

2.3 Die Zahlung der Entgelte erfolgt prinzipiell durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt MIKAS ISP, wie auf dem Bestellformular näher spezifiziert, anfallende Entgelte über das jeweils gültige Konto einzuziehen. Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf nachträglich anfallende und variable Entgelte, sonstige Kaufpreise oder Provisionen sowie vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Die monatliche Gebühr wird jeweils zum 1. des Monats im Voraus eingezogen. Einmalige Entgelte, variable Entgelte sowie Kaufpreise für sonstige Produkte werden mit Erbringen der Leistung oder unmittelbar vor Lieferung eingezogen. Auf Verlangen des Kunden können Forderungen alternativ per Scheck oder Überweisung ausgeglichen werden, wenn MIKAS ISP hierzu im Einzelfall zustimmt.

2.4 Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch MIKAS ISP gilt insbeson­dere ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung strafrechtlicher, Urheber­rechtlicher, lizenzrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen; ein Zahlungsverzug der länger als vier Wochen andauert; die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Abmahnung durch MIKAS ISP, eine

grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standards im Internet, wenn es für MIKAS ISP dadurch unzumutbar wird, die Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen. Eine Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Einwurf-Einschreiben oder Telefax mit Sendebericht auf Absenderseite. Die Kündigung des Vertrages schließt automatisch eventuell mitbestellte Domains und Mehrleistungen ein, sofern der Kunde keine weiteren Hosting Verträge mehr mit MIKAS ISP geschlossen hat, die Nutzung der Domainnamen auf einem anderen Server aufrechterhält. Domainnamen können auch unabhängig vom Vertrag über Hosting Leistungen separat gekündigt werden (Schließung der Domain oder Providerwechsel).

Der zwischen den Parteien geschlossene Hosting Vertrag bleibt hiervon unberührt. Der Antrag auf Schließung einer Domain bzw. die Einleitung des Vorgangs zum Providerwechsel beim NIC muss spätestens 4 Wochen vor Ablauf des Abrechnungszeitraumes der Domain bei MIKAS ISP eintreffen, andernfalls wird die Domain für den neuen Abrechnungszeitraum unabhängig von der Schließung bzw. dem Providerwechsel noch einmal berechnet.

Die im Voraus bezahlten Domainentgelte werden bei einer Kündigung nicht zurückerstattet.

2.5 MIKAS ISP behält sich eine Änderung der Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes vor. Änderungen werden dem Kunden mit einer angemessenen Zeit vor dem Inkrafttreten an seine E-Mail-Adresse oder postalisch mitgeteilt. Erhöhungen der Entgelte bewirken ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden mit einer Frist von 2 Wochen. Zum Zeitpunkt der Bestellung bekannte Erhöhungen der Entgelte (z. B. das Auslaufen der befristeten Reduktion kombinierter Angebote) bedürfen keiner gesonderten Mitteilung und begründen kein Sonderkündigungsrecht.

2.6 Sollte die NIC AT. (Vergabestelle für Österrchische Internet-Adressen „.at“, im nachfolgenden kurz NIC AT genannt) oder sonstige betroffene Vergabestellen ihre Preis Stellung oder ihr Abrechnungsmodell für Internet-Adressen so genannte Domains ändern, so ist MIKAS ISP berechtigt, die Entgelte gegenüber dem Kunden mit Wirksamwerden der Änderung ohne gesonderte Fristen entsprechend anzupassen. Sollte eine derartige Anpassung unzumutbar sein, steht dem Kunden ein Sonder-kündigungsrecht zu.

3. Bereitgestellte Inhalte, Programme und Daten

3.1 Die von MIKAS ISP im Rahmen des Internet-Services zugänglich gemachten Inhalte, Text-, Bild- und Tonmaterialien sowie Programme (zum Beispiel CGI-Module) sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Der Kunde einer Internet-Präsenz kann solche von MIKAS ISP zur Verfügung gestellten Materialien zur Gestaltung seiner Internet-Inhalte für die Dauer des Vertragsverhältnisses unter der über MIKAS ISP geführten Internet-Adresse nutzen. Die sonstige Nutzung (insbesondere Vervielfältigung, Abgabe und Überlassung an Dritte) ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch MIKAS ISP oder den jeweiligen Inhaber der Rechte gestattet.

4. Regelungen zu selbst erstellten Inhalten

4.1 Der Kunde verpflichtet sich, für seine geschäftsmäßigen Angebote Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben.

4.2 Der Kunde gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Darüber hinaus ist das Hinterlegen von pornographischen, extremistischen (insbesondere rechtsextremistischen) oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten nicht gestattet. MIKAS ISP ist berechtigt, vorgenannte Inhalte sofort ohne gesonderte Mitteilung zu sperren und zu löschen. Verstößt ein Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist MIKAS ISP berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

4.3 MIKAS ISP behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers

beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden. Dies betrifft insbesondere CGI-Programm-Module, PHP und ASP, die nicht in der Programmbibliothek bereitgehalten werden. MIKAS ISP behält sich ebenfalls das Recht vor, das Angebot des Kunden ohne Vorwarnung zu sperren, falls der Kunde eigene Programme im Rahmen seines Angebots arbeiten lässt, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen. Alle durch ein Fehlverhalten entstehenden Arbeiten werden dem Kunden ausnahmslos berechnet (Hands on 15 min EUR 20,63) !

4.4 Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.

5. Domainenregistrierung, Änderung, Wechsel und Kündigung von Domains bei Internet-Präsenzen

5.1 MIKAS ISP erteilt per Telefon oder Internet grundsätzlich nur unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain. Zwischen Auskunft und Anmeldung kann eine Vergabe an eine Dritte Partei durch die NIC AT oder eine andere Stelle erfolgen, ohne dass MIKAS ISP hierauf Einfluss nimmt oder davon Kenntnis erlangt.

5.2 Die Anmeldung einer Domain erfolgt, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, als österreichische „at“ Domain.

5.3 Bei der Beantragung und/oder Pflege von Internetdomainnamen wird MIKAS ISP im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen NIC (Organisation zur Domainvergabe) lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der dann eingetragene Inhaber der Domain berechtigt und verpflichtet. Der Kunde erkennt daher die Vergabe­bestimmungen des jeweiligen NIC an und erklärt sich mit ihnen einverstanden. Die Daten zur Registrierung einer Domain werden in einem automatisierten Verfahren ohne Gewähr an den zuständigen NIC weitergeleitet. MIKAS ISP hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. MIKAS ISP übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung eines Domainnamen durch den Kunden beruhen, stellt der Kunde MIKAS ISP frei. MIKAS ISP bestätigt dem Kunden die Domainregistrierung per Email. Der Kunde verpflichtet sich, die ordnungsgemäße Registrierung binnen Wochenfrist zu überprüfen. Von einer tatsächlichen Zuteilung des Domainnamens kann der Kunde erst dann ausgehen, wenn der Domainnamen im offiziellen Register der jeweiligen Registrierungsstelle (NIC) geführt ist und der Domainname auf eine IP-Adresse des Servers geroutet ist. MIKAS ISP ist berechtigt alle administrativen Arbeiten für den Domaininhaber vorzunehmen, in diesem Zusammenhang beauftragt der Domaininhaber den Auftragnehmer (Provider) sich temporär als Inhaber und/oder Admin C in der Description einzutragen

5.4 Sollten vom Kunden gewünschte Domains nicht mehr verfügbar sein, wird MIKAS ISP eventuell vom Kunden angegebene Alternativen der Reihe nach berücksichtigen. Sollte keiner der angegebenen Namen oder keine ausreichende Anzahl verfügbar sein, wird MIKAS ISP weitere Domainnamen zur Anmeldung vom Kunden anfordern.

5.5 MIKAS ISP betreut während der Dauer des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages sämtliche Domains auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien der zuständigen Vergabestellen, insbesondere den Regelungen der NIC AT (siehe www.nic.at). Sollten sich diese Richtlinien ändern oder sollten sich die Rahmenbedingungen für die Registrierung und Aufrechterhaltung von Domains aus anderen Gründen verändern, sind MIKAS ISP und der Kunde bereit, ihr Vertragsverhältnis entsprechend anzupassen.

5.6 Dem Kunden ist bekannt, dass Name und Adresse des jeweiligen Nutzungsberechtigten bei der NIC AT sowie in der RIPE-Datenbank zwingend und dauerhaft gespeichert werden und in der so genannten „whois“- Abfrage im Internet (z.B. über www.nic.at ) für ihn selbst und Dritte jederzeit einsehbar sind.

5.7 Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist MIKAS ISP berechtigt, diesem Vertragsverhältnis zugeordneten Internet-Adressen (Domains) zu löschen. MIKAS ISP kann ferner in diesem Fall hinterlegte Inhalte und E-Mail-Nachrichten ohne Setzung einer Nachfrist sofort sperren und löschen. Ein wichtiger Grund für MIKAS ISP liegt insbesondere vor, wenn ein Konkursverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann MIKAS ISP das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

5.8 Der Kunde erklärt sich bereit, bei Wechsel des Betreuers einer Domain sowie Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain im jeweils erforderlichen Umfang mitzuwirken und hierzu notwendige Erklärungen gegebenenfalls abzugeben.

5.9 Sollte der Kunde andere Domain-Typen beauftragen (zum Beispiel .com, .net, info, .org, .biz, .de, .ch), wird insgesamt wie vorgenannt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Vergaberichtlinien verfahren.

5.10 Sollte MIKAS ISP vom Inhaber der Domain schriftlich aufgefordert werden, diese im Rahmen eines Providerwechsels oder einer Schließung freizugeben, so wird MIKAS ISP dies ohne weitere Abstimmung mit dem Kunden in die Wege leiten, sofern eine eindeutige Erklärung mit Unterschrift des Inhabers der Domain MIKAS ISP vorliegt. Wird MIKAS ISP vom Kunden mit der Übernahme der Betreuung einer Domain beauftragt (Providerwechsel) oder Konnektivitätskoordination – KK), so gilt folgendes:

Dem Kunden ist bekannt, dass zur erfolgreichen Konnektivitätskoordination eine Freigabe des bisher die Domain betreuenden Anbieters erforderlich ist. MIKAS ISP wird daher in angemessenem Umfang versuchen, den KK- Antrag erfolgreich durchzuführen. MIKAS ISP kann jedoch bei ausbleibender Freigabe des dritten Anbieters keine Gewähr für die erfolgreiche Übernahme der Domain übernehmen.

5.11 MIKAS ISP rechnet die Domains mit dem Kunden grundsätzlich jährlich ab. Nach erfolgter Bezahlung stellt MIKAS ISP die Domain je nach Kundenwunsch zum KK frei oder löscht die Domain bei den entsprechenden Registrierungsstellen.

5.12 KK-Anträge die der derzeitigen Provider mit einem »NACK« ablehnt, werden mit einer Bearbeitungsgebühr die dem Mindestregistrierungszeitraum entspricht berechnet.

5.13 Eine erfolgreich umkonnektierte Domain wird im Verhältnis zwischen MIKAS ISP und dem Kunden ansonsten, wie eine neu registrierte Domain gemäß den hier getroffenen Regelungen behandelt und berechnet.

5.14 Für Kunden, die Ihre Domains eigenverantwortlich mit dem MIKAS ISP-DNS Domainservice verwalten gilt: Eine Nutzung des MIKAS ISP-DNS Domainservice ist nur für Domains gestattet, die auch mit diesen System oder bei MIKAS ISP geordert wurden. Jegliche Nutzung des MIKAS ISP-­DNS Domainservice von anderweitig georderten Domains wird hiermit ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist MIKAS ISP berechtig die unberechtigten DNS-Einträge umgehend zu entfernen und je unberechtigtem Eintrag eine Bearbeitungsgebühr von 10,-EURO zuzüglich der gesetzl. MWST zu erheben.

6. Verantwortlichkeit des Kunden für Inhalte und Domainnamen

6.1 Der Kunde ist für alle von Ihm, über seine Zugangskennung oder von Dritten über seinen MIKAS ISP-Internet-Service produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch MIKAS ISP findet nicht statt.

6.2 MIKAS ISP überprüft die Inhalte des Kunden ferner nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden.

6.3 Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl von Domainnamen allein verantwortlich ist. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen glaubhaft geltend machen, behält MIKAS ISP sich vor, den betreffenden Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.

6.4 Sollte MIKAS ISP aus beschriebenen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber MIKAS ISP leistungspflichtig. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die MIKAS ISP zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen. Der Kunde hält MIKAS ISP bezüglich der Ziffern 2. bis 5. ferner von Forderungen Dritter, sämtlichen entstehenden Kosten und nachteiligen Folgen frei.

7. Datensicherheit, Online-Übertragungen

7.1Soweit Daten an MIKAS ISP – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Im Fall eines eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server von MIKAS ISP übertragen.

7.2 Diverse kundenspezifische Einstellungen der MIKAS ISP- Internet-Services werden online festgelegt. Die Übertragung solcher Daten erfolgt auf Gefahr des Kunden über das Internet ohne Gewähr von MIKAS ISP. Hierbei auftretende Verzögerungen sind technisch bedingt und liegen außerhalb der Verantwortung der MIKAS ISP und stellen daher keinen Mangel dar.

8. Empfang und Versand von E-Mails

8.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass MIKAS ISP und dessen Kooperationspartner an seine E-Mail-Adresse E-Mails zur Information im zumutbaren Umfang versendet.

8.2 Sollte MIKAS ISP bekannt werden, dass der Kunde E- Mails unter Angabe seines Domainnamens rechtswidrig oder entgegen allgemein anerkannte Regeln der Kommunikation im Internet verschickt, behält sich die MIKAS ISP vor, den Service vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Dies gilt ebenfalls für Übertragungen („Postings“) von werblichen oder rechtswidrigen Botschaften in öffentliche Newsgroups des Internets. Sollte MIKAS ISP aus diesen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber MIKAS ISP leistungspflichtig.

8.3 MIKAS ISP ist berechtigt, auf bereitgestellten POP3- Accounts (Hauptadressen für E-Mails) eingegangene E-Mails zu löschen:

  1. a) nachdem diese vom Kunden abgerufen wurden,
  2. b) nachdem sie gemäß Kundenanweisung weitergeleitet wurden,
  3. c) nachdem sie 40Tage gespeichert wurden.

8.4 Senden von Spam E-Mails.

Der Kunde verpflichtet sich die Verbreitung inhalts­gleicher oder weitgehend inhaltsgleicher Nachrichten, (Spam) zu unterlassen. Folgende, oft mit Spam verbun­dene Aktivitäten sind somit untersagt: Sammeln von Massen an E-Mail-Adressen über Software oder Internetbots. Massenversand von E-Mails. Versenden von E-Mails ohne persönliche Anrede oder ohne Bezug. Unaufgefordertes versenden von Werbe-E-Mails. Eintragung von Webseiten, Eintragung von E-Mail-Adressen, Übermittlung von E-Mails, Übermittlung von SMS und anderen Nachrichten mit falschen oder manipulierten Absende- oder Adressdaten. Weiterleitung von Nachrichten mit manipuliertem Inhalt. Darüber hinaus wird MIKAS ISP den Kunden ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen. Um unsere seriös arbeitenden Kunden vor den Auswirkungen von Spam zu schützen, wird MIKAS ISP jeden Verstoß sofort melden.

9. Verfügbarkeit, Wartung

9.1 In der Regel stehen die Internetinhalte (Homepages) 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. MIKAS ISP garantiert eine Verfügbarkeit der Server von 99% per anno. MIKAS ISP übernimmt demnach keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten und kann die restliche Zeit für technische Arbeiten verwenden. Eine Haftung der MIKAS ISP für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen.

9.2 Sofern sich aus diesen AGB’s nicht zulässigerweise ein anderes ergibt, hat MIKAS ISP Störungen des Zuganges zum Internet-Service im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, MIKAS ISP erkennbare Zugangsstörungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen (Störungsmeldung).

10. Technische Einschränkungen bei Internet-Präsenzen

10.1 Der Kunde hat, sofern nicht gesondert beauftragt, keinen Anspruch auf eine eigene IP-Adresse, einen eigenen physischen Server für seine Inhalte oder eine ihm dediziert zugeordnete Bandbreite (Leitungskapazität für Datenverkehr). Der Betrieb erfolgt zur notwendigen Kostenreduktion auf leistungsfähigen Zentralrechnern (Servern) mit einer IP- Adresse und einer insgesamt für den jeweiligen Server verfügbaren Bandbreite, wodurch Schwankungen in der tatsächlich dem Kunden zur Verfügung stehenden Bandbreite möglich sind.

11. Eigentumsvorbehalt, leihweise Überlassung

11.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises als Vorbehaltsware Eigentum von MIKAS ISP.

11.2 Leistungen aus diesem Vertrag bleiben bis zur Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen aus diesem Vertrag und der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im Eigentum von MIKAS ISP.

11.3 Die überlassene Hard und Software darf nicht modifiziert, verändert, weiterverkauft, verliehen oder verpfändet werden. Sollte die Hardware unvollständig oder erheblich überdurchschnittlich abgenutzt sein, wird der Kunde den hieraus resultierenden Schaden ersetzen. Sollte die Hard und Software auch nicht nach einmaliger Aufforderung zurückgegeben werden, ist MIKAS ISP berechtigt den Listenpreis zu berechnen. Der Kunde wird Kopien von überlassener Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen und nicht weiter verwenden.

12. Haftungsbeschränkung und Schadensersatz­ansprüche

12.1 MIKAS ISP haftet nur für Schäden, die von MIKAS ISP, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verur­sacht werden, es sei denn, es betrifft eine zugesicherte Eigenschaft. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

12.2 MIKAS ISP haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von MIKAS ISP oder dessen Erfüllungsgehilfen liegen.

13. Zahlungsverzug

13.1 Hat der Kunde zum Fälligkeitstermin keine Zahlung geleistet und fällt er in Verzug und hat für jede daraufhin folgende Mahnung von MIKAS ISP den jeweils erforderlichen Verwaltungsaufwand (Mahngebühr) in Höhe von 5-10,- € zu tragen. Für eventuelle Rücklastschriften belastet MIKAS ISP den Kunden mit einer Bearbeitungspauschale von 10,- € zusätzlich zur Mahngebühr. Bleibt der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung weiterhin säumig, kann MIKAS ISP die Einrede des nicht erfüllten Vertrages geltend machen. Weiterhin ist MIKAS ISP berechtigt dem Kunden den Zugang zum Server, sowie sämtliche auf seinem Host befindlichen Internet-Präsenzen u. den MIKAS ISP-DNS Domainservice bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren. Setzt MIKAS ISP den Vertrag trotz Zahlungsverzugs des Kunden fort, ist dieser für Schäden ersatzpflichtig, die MIKAS ISP unmittelbar aufgrund der Säumnis entstehen. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt auch bei einer Sperrung seines Paketes weiterhin bestehen. Weiterhin ist MIKAS ISP berechtig für die Entsperrung jedes Paketes eine einmalige Aufwandpauschale von 20,- € zu inkl. MWST zu erheben. Bei Zahlungsverzug und weiterer Säumnis des Kunden auf der Mahnstufe ist MIKAS ISP berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und den durch die Kündigung bzw. Nichterfüllung entstandenen Schaden vom Kunden Schadenersatz zu verlangen. Für die Zeit, in der sich der Kunde in Verzug befindet, werden Zinsen in Höhe von 8 % per anno berechnet. Nach Fruchtlosem Fristablauf der in der Mahnung angegebenen Frist ist MIKAS ISP berechtigt eine Domain ohne gesonderte Ankündigung nicht weiter registriert zu halten und diese freizugeben. Der Entgeltanspruch von MIKAS ISP bleibt auch in diesem Falle bestehen.

13.2 Gegen Forderungen von MIKAS ISP kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig fest­ gestellter Gegenansprüche zu.

13.3 Wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug gerät, ist MIKAS ISP, unbeschadet aller sonstigen Rechte, dazu berechtigt, die erbrachte Leistung zurückzufordern und anderweitig darüber zu verfügen. Sobald der Annahme Verzug eintritt, geht die Gefahr des zufälligen Unter­gangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über.

14. Datenschutz

14.1MIKAS ISP bedarf zur sinnvollen Nutzung, zum Betrieb und zur Weiterentwicklung des Dienstes einiger Daten des Benutzers. MIKAS ISP erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung und Änderung des mit ihm begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten).

14.2 MIKAS ISP erhebt, verarbeitet und nutzt Personen­ bezogene Daten des Kunden über die Inanspruchnahme der von MIKAS ISP angebotenen Dienste, soweit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme dieser Dienste zu ermöglichen (Nutzungsdaten) oder um die Nutzung dieser Dienste abzurechnen (Abrechnungs­daten).

15. Änderungen

15.1 MIKAS ISP ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail an seine E-Mail-Adresse oder postalisch mitgeteilt. Hierzu ist statt der Beifügung des kompletten Textes ein Verweis auf die Adresse im Internet, unter der die neue Fassung abrufbar ist, hinreichend. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen.

15.2 Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB’s nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

15.3 MIKAS ISP steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.

16. WIDERRUFSBELEHRUNG

16.1 Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einer Woche ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

 

Der Widerruf ist zu richten an:

MIKAS ISP Werbe GmbH, Stettnerstraße 20, A-5301 Eugendorf

16.2 Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung für uns mit deren Empfang.

Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder Sie diese selbst veranlasst haben. Beispiel für einen von Ihnen veranlassten Beginn mit der Ausführung der Dienstleistung ist insbesondere auch die Beauftragung des Anbieters, in Ihrem Auftrag eine Domain beim jeweiligen Registrar zu registrieren.

17. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

17.1 Erfüllungsort für alle Leistungen und Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Salzburg. Es gilt österreichisches Recht

17.2 Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur in einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Parteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahekommt.

Diese AGB werden bei Auftragserteilung vom Auftraggeber akzeptiert.